Politische Einigung über die verpflichtende E-Rechnung (ViDA)
eine neue Ära für E-Rechnungen und digitale Berichterstattung in der EU
Am 5. November 2024 haben die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einstimmig eine politische Einigung über den Vorschlag „VAT in the Digital Age“ (ViDA) erzielt. Dies bedeutet eine umfassende Modernisierung des Mehrwertsteuersystems innerhalb der EU.
Der weitreichendste Bestandteil des ViDA-Pakets ist eine EU-weite Verpflichtung zur E-Rechnung und digitalen Berichterstattung für die Mehrwertsteuer. Das bedeutet das Ende der PDF-Rechnung, wie wir sie bisher kennen. Mitgliedstaaten dürfen E-Rechnungen für innerstaatliche Transaktionen zwischen Unternehmen ohne Genehmigung des Rates der Europäischen Union verpflichtend einführen. Diese Maßnahme wird dazu führen, dass mehr Mitgliedstaaten E-Rechnung und digitale Berichterstattung einführen. Rechnungen, die zwischen europäischen Ländern ausgetauscht werden, müssen spätestens bis zum 1. Juli 2030 elektronisch sein.
eine Steuererklärung pro Rechnung!?
Das stimmt, die „Digital Reporting Requirements“ (DRR) bedeuten, dass eine Zusammenfassung jeder Rechnung elektronisch an die Steuerbehörde gesendet werden muss. Neben der Übermittlung einer Zusammenfassung einer Verkaufsrechnung sieht die Einigung auch vor, dass der Empfänger einer Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der E-Rechnung eine Zusammenfassung an die örtliche Steuerbehörde senden muss, um die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten. Mitgliedstaaten haben jedoch unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, auf Teile dieser Verpflichtung zu verzichten.
Mit der Einführung in der gesamten EU entfällt in jedem Fall die periodische Meldung der innergemeinschaftlichen Transaktionen. Innerstaatlich werden die Länder dieses System schon früher für die reguläre Mehrwertsteuererklärung umsetzen. Belgien hat dies bereits angekündigt.
aktuelle Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten
Obwohl ViDA darauf abzielt, die E-Rechnung in der EU vollständig zu harmonisieren, dürfen Mitgliedstaaten, die am 1. Januar 2024 bereits Meldepflichten für lokale Transaktionen hatten oder fortgeschrittene Pläne hierfür hatten, diese Verpflichtungen in ihrer aktuellen Form beibehalten. Dadurch haben Unternehmer mit Niederlassungen in verschiedenen Ländern auch nach dem 1. Juli 2030 mit unterschiedlichen Rechnungs- und Berichterstattungspflichten zu tun.
Verschiedene EU-Mitgliedstaaten schreiten bereits bei der Umsetzung von ViDA voran und haben Schritte in Richtung verpflichtender E-Rechnung und digitaler Berichterstattung unternommen. Italien ist hier ein Vorreiter und hat seit 2019 die E-Rechnung für innerstaatliche Transaktionen verpflichtend eingeführt. Polen hat das nationale E-Rechnungssystem KSeF eingeführt und plant, die E-Rechnung in den kommenden Jahren für alle Unternehmer verpflichtend zu machen. Spanien arbeitet an der landesweiten Einführung eines Systems für die Echtzeit-Rechnungsberichterstattung, und Frankreich erweitert seine E-Rechnungsplattform Chorus Pro auf B2B-Transaktionen. Deutschland bereitet sich ebenfalls auf die Einführung der E-Rechnung mit konkreten Plänen und Pilotprojekten vor, und in Belgien wird die E-Rechnung über das Peppol-Netzwerk ab dem 1. Januar 2026 für alle B2B-Rechnungen verpflichtend.
bereit für die Zukunft!
Die Auswirkungen auf Organisationen sind erheblich. Es erfordert organisatorische Anpassungen und die Überarbeitung interner Prozesse. Mitarbeiter müssen geschult werden, um mit neuen Systemen zu arbeiten. Unternehmen mit internationalen Niederlassungen müssen die unterschiedlichen Zeitpläne und Anforderungen in den einzelnen Ländern berücksichtigen.
Gleichzeitig werden die Kunden von eConnect von all diesen Änderungen kaum etwas bemerken, denn sie sind bereits für die Zukunft gerüstet. Falls Sie noch nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, oder Ihr Unternehmen noch nicht begonnen hat, ist es wichtig, jetzt Schritte in Richtung Implementierung der E-Rechnung zu unternehmen.
Bei eConnect stehen wir bereit, um Softwarepakete und Organisationen bei der Umstellung auf E-Rechnung und digitale Berichterstattung zu unterstützen. Wir machen es so einfach wie möglich, indem wir jegliche Komplexität aus dem Prozess herausnehmen. Das tun wir durch automatische Transformationen zwischen Formaten und das Korrigieren von Rechnungen, die nicht den Standards entsprechen. Wir sehen uns auch in der Rolle, die oben erwähnte Zusammenfassung automatisch an die zuständige Steuerbehörde zu senden, gleichzeitig mit der Übermittlung der E-Rechnung. Mit unserer jahrelangen Expertise helfen wir bei der Implementierung sowohl europäischer Standards als auch nationaler Anforderungen.
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