Deutschland unternimmt große Schritte in Richtung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung

Deutschland macht große Fortschritte in Richtung verpflichtender E-Rechnungen, eine Entwicklung mit erheblichen Auswirkungen für deutsche Unternehmen.

Der Weg zur verpflichtenden E-Rechnung

Deutschland hat kürzlich formell einen Antrag bei der Europäischen Kommission gestellt, um die Genehmigung für die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für Transaktionen zwischen Unternehmen zu erhalten. Diese Initiative entspricht den Erwartungen und folgt den Richtlinien der Europäischen Union, insbesondere der ViDA-Richtlinie (VAT in the Digital Age), die darauf abzielt, das Mehrwertsteuersystem zu modernisieren und Betrug zu bekämpfen. Der deutsche Rechnungsstandard ist die xRechnung, die an die europäische Norm angepasst wurde.

Warum setzt Deutschland auf verpflichtende E-Rechnungen?

Deutschland setzt auf verpflichtende E-Rechnungen, um die Effizienz und Transparenz im Geschäftsverkehr zu verbessern, Betrug zu bekämpfen und den europäischen Richtlinien zu entsprechen. Dieser Schritt unterstützt die digitale Transformation und fördert schnellere Zahlungsprozesse.

Was ist die ViDA-Richtlinie?

Die ViDA-Richtlinie (VAT in the Digital Age) ist ein Plan der Europäischen Union, um die Regeln für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter zu verbessern. Ziel ist es, den Geschäftsverkehr für Unternehmen zu erleichtern, die Ineffizienz der manuellen Bearbeitung von PDFs zu verringern, die Umgehung von Mehrwertsteuerregelungen zu erschweren und sicherzustellen, dass die Mehrwertsteuer durch den Einsatz digitaler Technologien besser eingezogen wird. Ein wesentlicher Bestandteil von ViDA ist die Förderung des Einsatzes elektronischer Rechnungen, was zu schnelleren und sichereren Zahlungen führt. Diese Initiative unterstützt den digitalen Binnenmarkt der EU, da Unternehmen grenzüberschreitend einfacher in verschiedenen Ländern tätig sein können. Dadurch wird Europa wirtschaftlich stärker und stärker vernetzt.

Was ist der europäische E-Rechnungsstandard EN-16931?

Der europäische E-Rechnungsstandard EN-16931 ist ein Regelwerk, das von der Europäischen Union erstellt wurde, um sicherzustellen, dass E-Rechnungen überall in Europa auf die gleiche Weise erstellt und verwendet werden. Das Hauptziel besteht darin, den Versand und Empfang von Rechnungen für Unternehmen zu erleichtern, unabhängig davon, in welchem EU-Land sie sich befinden. Die Idee dahinter ist, dass, wenn alle dieselbe Art von digitaler Rechnung verwenden, die Verarbeitung von Rechnungen und Zahlungen schneller erfolgt und weniger Fehler in diesen Prozessen auftreten.

Wichtige Daten und Übergangsfristen

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle deutschen Unternehmen (B2B) verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen, die dem europäischen E-Rechnungsstandard (EN 16931) und der XRechnung entsprechen. Dies stellt eine Änderung gegenüber der aktuellen Situation dar, in der die "Käuferzustimmung" (die Anforderung, dass Käufer ausdrücklich der Annahme von E-Rechnungen anstelle von Papierrechnungen oder Rechnungen im PDF-Format zustimmen müssen) keine Voraussetzung mehr ist. PDF-Rechnungen sind keine E-Rechnungen. Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 € und für Tickets, während Rechnungen an Verbraucher (B2C) nicht in den Anwendungsbereich fallen.

Es gibt eine zweijährige Übergangszeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026, in der Papierrechnungen und E-Rechnungen, die nicht den neuen Anforderungen entsprechen (z. B. PDFs), noch ausgetauscht werden können, sofern die Handelspartner dies vereinbaren. eConnect kann eine E-Rechnung auch in ein PDF umwandeln, aber es ist besser, die Vorteile der E-Rechnungen zu nutzen.

Ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2027 gilt diese Übergangszeit nur noch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000€.

Die Rolle von Peppol und die Zukunft der E-Rechnung in Deutschland

Deutschland hat auch erhebliche Fortschritte bei der Infrastruktur für E-Rechnungen gemacht. Das Land hat ein gemeinsames E-Rechnungsportal (E-Rechnungs-Portal) auf Bundesebene eingerichtet, wobei einige Bundesländer dieses Portal ebenfalls nutzen, während andere ihre eigenen Systeme entwickelt haben. Diese Entwicklungen entsprechen den Peppol-Standards, die die Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Ländern fördern.

Die deutschen Formate XRechnung und ZUGFeRD 2.1 im Vergleich zu EN-16931

Die deutsche Regierung hat XRechnung und ZUGFeRD 2.1 als Standardformate für E-Rechnungen übernommen, die beide den europäischen E-Rechnungsstandard EN-16931 und spezifische deutsche Anforderungen erfüllen. Die XRechnung ist eine XML-Datei, die optional eine PDF-Datei enthält, während ZUGFeRD eine PDF-Datei ist, die eine XML-Datei enthält. Die XRechnung-Versionen, die ab 2024 im Peppol verwendet werden dürfen, sind: XRechnung-UBL-3.0.1 und XRechnung-UBL-3.0.1-CreditNote.

Der Vorteil von ZUGFeRD besteht darin, dass es mit der französischen Factur-X identisch ist. Dies fördert den Handel zwischen den beiden Ländern.

Die Entscheidung für Standardformate, die dem europäischen E-Rechnungsstandard EN-16931 entsprechen, gewährleistet die Kompatibilität mit europäischen Normen und erleichtert den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU, obwohl Deutschland die Nutzung des Peppol-Netzwerks nicht ausdrücklich vorschreibt. Damit zeigt Deutschland sein Engagement für effiziente und sichere digitale Transaktionen, sowohl national als auch auf dem europäischen Markt.

Fazit

Mit den bevorstehenden Änderungen in der deutschen Gesetzgebung zur E-Rechnung wird deutlich, dass E-Rechnungen in Deutschland keine freiwillige Angelegenheit mehr sind.

Obwohl sich die Verpflichtung zunächst auf in Deutschland registrierte Unternehmen konzentriert, ist es für alle internationalen Unternehmen, die mit deutschen Partnern Geschäfte machen, wichtig, sich dieser Entwicklungen bewusst zu sein, um die Vorteile von optimierten und effizienten digitalen Transaktionen zu nutzen.

Was wir in unserem kürzlichen Blog über die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Belgien geschrieben haben, gilt nun auch für deutsche Kunden: Ab 2025 können niederländische Unternehmer davon ausgehen, dass auch deutsche Kunden E-Rechnungen empfangen können, da die Verpflichtung zur E-Rechnung besteht. Es ist ratsam, dies so bald wie möglich umzusetzen. Als Peppol Service Provider unterstützen wir Sie dabei. Wir wandeln bereits heute Ihre SI2.0- oder BISv3-E-Rechnungen in das deutsche XRechnung-UBL-3.0-Format um, oder umgekehrt. Wenn Ihr Kunde (Empfänger) nur XRechnung-UBL-2.3 und XRechnung-UBL-2.3-CreditNote empfangen kann, liefern wir diese weiterhin für Sie aus.

Wenn sich ein deutscher Kunde bei eConnect registriert, werden wir diesen Kunden im Peppol-Netzwerk mit der XRechnung-UBL-3.0 (Invoice+Creditnote) registrieren.

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Mark Harmsma
Geschrieben von:

Mark Harmsma

Veröffentlicht:

23.9.2024, 12:36

Zuletzt bearbeitet:

23.9.2024, 13:00