Schweiz

E-Rechnung in der Schweiz: eBill, QR-Rechnung, E-Rechnung an den Bund und Peppol-Status. Keine B2B-Pflicht, aber fortschreitende Digitalisierung.

Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch des EWR, liegt aber geografisch im Herzen Europas und ist ein wichtiger Handelspartner für viele europäische Unternehmen. Das Land hat keine gesetzliche B2B-Pflicht für die E-Rechnung und fällt nicht unter die europäische ViDA-Richtlinie. Dennoch ist die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs weit fortgeschritten, mit eBill und der QR-Rechnung als zentrale Pfeiler. Peppol wird unterstützt, spielt aber eine begrenzte Rolle im Schweizer Ökosystem.

Überblick
AspektDetailsB2GDer Bund akzeptiert E-Rechnungen; kein breites B2G-MandatB2BNicht verpflichtend, vollständig freiwilligStandardseBill (SIX), QR-Rechnung (Swiss QR Code)Peppol-AutoritätKeine eigene Autorität; fällt unter die OpenPeppol Coordinating AuthorityPeppol-IdentifikatorCH:UIDB (EAS 0183), Schweizer UID (CHE + 9 Ziffern)Service ProviderPostFinance, Swisscom, ABACUS, io-market, PENTAG, StepComAufbewahrungsfrist10 Jahre
eBill: digitale Rechnungsstellung über die Bank

eBill ist das Schweizer System für digitale Rechnungsstellung, verwaltet von der SIX Group. Es funktioniert anders als Peppol: Rechnungen werden direkt in die E-Banking-Umgebung des Empfängers zugestellt, wo sie mit einem einzigen Klick bezahlt werden können.

Das System zählt 3,8 Millionen registrierte Nutzer und ist an 95 % der Schweizer Finanzinstitute angebunden. Es gibt null registrierte Betrugsfälle, was mit der direkten Integration in das Bankensystem zusammenhängt. eBill richtet sich in erster Linie an Consumer-to-Business (C2B) und Business-to-Consumer (B2C) Rechnungsstellung. Für die B2B-E-Rechnung im europäischen Sinne (strukturierte UBL-Rechnungen über ein Netzwerk wie Peppol) ist eBill nicht der Standardweg.

QR-Rechnung: die Nachfolgerin des Einzahlungsscheins

Am 1. Oktober 2022 hat die QR-Rechnung die traditionellen orangefarbenen und roten Schweizer Einzahlungsscheine endgültig abgelöst. Jede QR-Rechnung enthält einen Swiss QR Code mit allen Zahlungsinformationen: Betrag, IBAN, Referenznummer und strukturierte Adressdaten. Die Zahlung kann über Mobile Banking, E-Banking oder per Post erfolgen.

Die QR-Rechnung ist keine E-Rechnung im europäischen Sinne. Sie ist ein Zahlungsinstrument: eine (digitale oder papierbasierte) Rechnung mit einem standardisierten Zahlungsteil. Die Rechnungsdaten selbst sind nicht in UBL oder einem vergleichbaren Format strukturiert.

Seit dem 22. November 2025 gelten neue Spezifikationen (Implementation Guidelines Version 2.3). Die wichtigste Änderung: Es werden nur noch strukturierte Adressen (Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land in separaten Feldern) akzeptiert.

E-Rechnung an den Bund

Die Schweizer Bundesverwaltung akzeptiert elektronische Rechnungen von Lieferanten. Dies läuft über zwei Wege:

Strukturierte E-Rechnung über einen Service Provider. Die Rechnungsdaten werden aus dem ERP-System über PostFinance oder Swisscom (die beiden primären Anbieter) oder über angebundene Provider wie ABACUS, io-market, PENTAG und StepCom übermittelt. Der Service Provider sorgt für die gesetzlich vorgeschriebene digitale Signatur.

PDF per E-Mail. Lieferanten können auch eine PDF-Rechnung per E-Mail an die zuständige Abteilung senden. Seit Mitte 2023 ist der PDF-Versand über Service Provider nicht mehr möglich; für PDFs wird nur noch der direkte E-Mail-Versand akzeptiert.

Das Register eDirectory.ch enthält Schweizer Organisationen, die E-Rechnungen empfangen und versenden können. Es ist vergleichbar mit dem Peppol-SMP-Register, aber ein eigenständiges Schweizer System, das von der Peppol-Infrastruktur getrennt ist.

Peppol in der Schweiz

Die Schweiz hat keine eigene Peppol-Autorität. Schweizer Organisationen, die Peppol nutzen möchten, fallen unter die OpenPeppol Coordinating Authority (die übergeordnete Stelle für Länder ohne eigene Autorität).

Ein Peppol-Identifikator für die Schweiz existiert: CH:UIDB (EAS 0183), basierend auf der Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Damit ist es technisch möglich, Schweizer Unternehmen im Peppol-Netzwerk zu adressieren.

In der Praxis ist die Peppol-Adoption in der Schweiz begrenzt. Das Land hat ein eigenes E-Rechnungs-Ökosystem (eBill, PostFinance, Swisscom), das für inländische Rechnungen gut funktioniert. Peppol ist besonders relevant für Schweizer Unternehmen, die EU-Partner fakturieren, wo Peppol zunehmend der Standardweg ist.

Kein B2B-Mandat

Die Schweiz hat keine Pläne für eine gesetzliche B2B-E-Rechnungspflicht. Die Digitalisierung verläuft marktgetrieben, angeregt durch die Effizienzvorteile von eBill und der QR-Rechnung. Dies ist vergleichbar mit der Situation in den USA (DBNA), wo die Einführung ebenfalls freiwillig ist.

Da die Schweiz kein EU-Mitglied ist, fällt sie nicht unter die ViDA-Richtlinie. Die ViDA-Pflicht für grenzüberschreitende E-Rechnungen bis Juli 2030 gilt nicht für Rechnungen an oder von Schweizer Unternehmen. Dies unterscheidet sich von EWR-Ländern wie Norwegen und Island, die als EWR-Mitglieder europäische E-Rechnungsstandards in der Regel freiwillig übernehmen.

Was bedeutet das für Sie?

Fakturieren Sie Schweizer Kunden? Dann ist es gut zu wissen, dass die QR-Rechnung das übliche Zahlungsformat ist. Für strukturierte E-Rechnungen über Peppol können Sie Schweizer Empfänger mit ihrer UID-Nummer (CH:UIDB) adressieren. Der eConnect PSB leitet Rechnungen automatisch an Empfänger weiter, die über Peppol erreichbar sind.

Erhalten Sie Rechnungen von Schweizer Lieferanten? Diese werden wahrscheinlich als PDF (mit QR-Code) oder über eBill eintreffen. Der PSB kann PDF-Rechnungen automatisch per OCR und Datenextraktion verarbeiten, sodass Sie diese in Ihrem eigenen System weiterverarbeiten können.


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