E-Rechnung in Island: Peppol als Standard, Kennitala als Identifier und wie eConnect Sie unterstützt.
Island ist kein EU-Mitglied, aber als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) folgt das Land der EU-Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen. Die E-Rechnung an isländische Behörden läuft über das Peppol-Netzwerk, wobei die Kennitala als optionaler Identifier dient. Eine B2B-Pflicht besteht nicht.
Island hat eine eigene Peppol Authority: die Fjársýsla Íslands (FJS), die Finanzverwaltungsbehörde der isländischen Regierung. Seit 2022 verfügt Island über eine genehmigte PASR (Peppol Authority Specific Requirements), die allerdings die leichteste aller Peppol-Länder ist.
Die PASR enthält nur eine spezifische Anforderung: Isländische Endbenutzer dürfen die Kennitala (nationale Registrierungsnummer) als Peppol-Identifier unter dem Schema 0196 verwenden. Dies ist optional, nicht verpflichtend. Es gibt keine zusätzlichen Anforderungen an Informationssicherheit, Berichterstattung, zentralisierte Dienste oder Service-Provider-Akkreditierung.
Die Kennitala ist Islands Äquivalent einer Handelsregisternummer. Es handelt sich um eine eindeutige Identifikationsnummer für Unternehmen und Einzelpersonen, die über das isländische Unternehmensregister der Steuerbehörde (skatturinn.is/fyrirtaekjaskra/) überprüfbar ist. Bei der Rechnungsstellung an einen isländischen Empfänger über Peppol wird die Kennitala als Participant ID unter EAS 0196 verwendet.
Obwohl Island kein EU-Mitglied ist, ist es über das EWR-Abkommen an die EU-Richtlinie 2014/55/EU gebunden, die die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen vorschreibt. Das bedeutet, dass isländische Behörden in der Lage sein müssen, strukturierte E-Rechnungen gemäß der europäischen Norm EN 16931 zu empfangen.
Island wird vollständig über das Peppol-Netzwerk unterstützt:
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