E-Rechnung in Österreich: B2G-Pflicht seit 2014, ebInterface und Peppol, B2B erst mit ViDA verpflichtend.
Österreich gehört zu den Pionieren der E-Rechnung in Europa. Bereits seit 2014 müssen Rechnungen an die Bundesverwaltung elektronisch über das Portal e-Rechnung.gv.at eingereicht werden. Für B2B-Transaktionen gilt vorerst keine Pflicht; die kommt erst mit der Einführung von ViDA zum 1. Juli 2030.
Österreich führte 2014 als eines der ersten europäischen Länder die verpflichtende E-Rechnung für Lieferanten der Bundesverwaltung ein. Das Portal e-Rechnung.gv.at wird vom BRZ (Bundesrechenzentrum) betrieben und verarbeitet jährlich Millionen Rechnungen.
2020 wurde die Pflicht ausgeweitet. Seither müssen auch Lieferanten von Ländern und Gemeinden ihre Rechnungen elektronisch einreichen. Die Plattform unterstützt mehrere Einreichkanäle: Direkt-Upload, Webformular, Peppol und das USP (Unternehmensserviceportal).
Österreich verfügt über ein umfangreiches Peppol-Netzwerk für B2G. Mehr als 5.000 Behörden sind über Peppol erreichbar und machen Österreich zu einem der größeren Peppol-B2G-Märkte in Europa. Lieferanten, die bereits über Peppol fakturieren, erreichen österreichische Behörden ohne separate Anbindung an e-Rechnung.gv.at.
Neben EN 16931 kennt Österreich das eigene Rechnungsformat ebInterface. Dieses XML-basierte Format wurde speziell für den österreichischen Markt entwickelt und wird seit Jahren für B2G-Rechnungen genutzt. ebInterface ist mit EN 16931 kompatibel: Rechnungen im ebInterface-Format enthalten alle Pflichtfelder der europäischen Norm.
Für die Einreichung über e-Rechnung.gv.at werden sowohl ebInterface als auch EN-16931-konforme Rechnungen (UBL und CII) akzeptiert. Über das Peppol-Netzwerk werden Rechnungen in Peppol BIS 3.0 gesendet.
Für B2B-Transaktionen gibt es in Österreich vorerst keine E-Rechnungspflicht. Unternehmen dürfen Rechnungen elektronisch austauschen, aber es ist nicht verpflichtend. Die Erwartung ist, dass Österreich die B2B-Pflicht im Rahmen der europäischen ViDA-Verordnung (VAT in the Digital Age) zum 1. Juli 2030 einführt.
Bis dahin können Unternehmen freiwillig E-Rechnungen über Peppol oder andere Kanäle senden. Durch die starke B2G-Infrastruktur sind viele österreichische Unternehmen bereits an den Umgang mit E-Rechnungen gewöhnt.
Tipp: Wenn Sie an österreichische Behörden fakturieren, können Sie über die PSB direkt via Peppol einreichen. Sie brauchen keine separate Anbindung an e-Rechnung.gv.at.
Für B2G-Transaktionen ist E-Rechnung seit 2014 (Bund) und 2020 (Länder und Gemeinden) Pflicht. Alle Lieferanten der österreichischen Verwaltung müssen Rechnungen elektronisch über e-Rechnung.gv.at oder Peppol einreichen. Für B2B gilt vorerst keine Pflicht; sie wird mit der Einführung von ViDA zum 1. Juli 2030 erwartet.
Österreich unterstützt das eigene Format ebInterface sowie EN-16931-konforme Rechnungen (UBL und CII). Über das Peppol-Netzwerk werden Rechnungen in Peppol BIS 3.0 gesendet. Mehr als 5.000 Behörden sind über Peppol erreichbar.
Ja, eConnect unterstützt den Rechnungsaustausch mit Österreich über das Peppol-Netzwerk. Die PSB routet Rechnungen automatisch an österreichische Behörden und Unternehmen, die an Peppol angebunden sind. Die Formatkonvertierung nach ebInterface oder BIS 3.0 erfolgt automatisch.
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