Das ungarische NAV Online Számla System: verpflichtende Echtzeit-Datenübermittlung, Fristen und wie eConnect Sie unterstützt.
Ungarn ist einer der Vorreiter bei CTC-Systemen in Europa. Seit 2018 sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, Rechnungsdaten in Echtzeit an die ungarische Steuerbehörde NAV (Nemzeti Adó- és Vámhivatal) zu übermitteln. Seit dem 1. Januar 2021 gilt diese Pflicht für alle B2B- und B2C-Transaktionen, unabhängig vom Rechnungsbetrag.
Eine wichtige Unterscheidung: in Ungarn ist nicht die E-Rechnung selbst verpflichtend, sondern die Echtzeit-Datenübermittlung der Rechnungsdaten. Unternehmen dürfen ihre Rechnungen auf jede gewünschte Art an Kunden übermitteln (Papier, PDF, E-Rechnung), solange die strukturierten Rechnungsdaten fristgerecht bei NAV eingereicht werden.
Die Einführung des RTIR-Systems (Real-Time Invoice Reporting) erfolgte stufenweise:
Die Berichtspflicht gilt inzwischen für alle Rechnungen, unabhängig von Betrag, Umsatzsteuerbetrag oder Transaktionstyp.
Das ungarische System unterscheidet sich grundlegend von Pre-Clearance-Modellen wie dem italienischen SdI oder dem rumänischen RO e-Factura. NAV Online Számla ist ein Post-Audit System: die Rechnung muss nicht vorab von der Steuerbehörde genehmigt werden. Stattdessen müssen die Rechnungsdaten in Echtzeit gemeldet werden, damit NAV die Daten für die Umsatzsteuerkontrolle analysieren kann.
Der Prozess Schritt für Schritt:
Rechnungsdaten müssen am Tag der Rechnungsausstellung gemeldet werden, spätestens jedoch am nächsten Werktag, wenn die Rechnung außerhalb der Geschäftszeiten ausgestellt wurde.
Ungarn verwendet ein eigenes XML-Schema für die Datenübermittlung: NAV XML v3.0. Es handelt sich nicht um ein UBL- oder CII-Format, sondern um ein proprietäres Schema, das speziell für das ungarische Berichtssystem entwickelt wurde. Das Schema enthält detaillierte Felder für Umsatzsteuerberechnungen, Produktkategorien und Transaktionstypen.
Für B2G-Transaktionen oberhalb der europäischen Vergabeschwelle gilt der EN 16931 Standard, entsprechend der EU-Richtlinie zur E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber.
Neben der allgemeinen Meldepflicht über NAV Online Számla gilt in Ungarn ein sektorales B2B-E-Rechnungsmandat: seit dem 1. Juli 2025 sind Unternehmen im Strom- und Gassektor verpflichtet, elektronische Rechnungen für B2B-Transaktionen auszustellen.
Ungarn betreibt darüber hinaus das EKAER-System (Electronic Trade and Transport Control System, eingeführt 2015). Dieses System verpflichtet zur Echtzeitmeldung von Straßengütertransporten an die ungarische Steuerbehörde, sowohl für den Versand als auch für den Empfang.
Im Einklang mit ViDA wird erwartet, dass Ungarn 2028 eine freiwillige E-Rechnungs-Testumgebung für eine breitere B2B-Anwendung außerhalb des Energiesektors einführt.
Ungarn ist an das Peppol-Netzwerk angeschlossen, die Nutzung ist für Inlandstransaktionen jedoch nicht verpflichtend. Peppol wird hauptsächlich für den grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch eingesetzt. Im Inland bleibt die NAV Online Számla Berichterstattung das verpflichtende Element, unabhängig davon, welchen Kanal Sie für den Rechnungsversand nutzen.
Die Strafen bei Nichteinhaltung sind erheblich:
Da Ungarn nicht die E-Rechnung selbst, sondern die Datenübermittlung vorschreibt, liegen die Herausforderungen vor allem bei der korrekten Dateneinreichung bei NAV. eConnect kann Sie auf folgende Weise unterstützen:
Die NAV Online Számla Berichterstattung selbst erfordert eine direkte Anbindung an die ungarische Plattform. Dafür ist eine lokale Integration oder ein spezialisierter Dienstleister erforderlich.
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