Ungarn

Das ungarische NAV Online Számla System: verpflichtende Echtzeit-Datenübermittlung, Fristen und wie eConnect Sie unterstützt.

Ungarn ist einer der Vorreiter bei CTC-Systemen in Europa. Seit 2018 sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, Rechnungsdaten in Echtzeit an die ungarische Steuerbehörde NAV (Nemzeti Adó- és Vámhivatal) zu übermitteln. Seit dem 1. Januar 2021 gilt diese Pflicht für alle B2B- und B2C-Transaktionen, unabhängig vom Rechnungsbetrag.

Eine wichtige Unterscheidung: in Ungarn ist nicht die E-Rechnung selbst verpflichtend, sondern die Echtzeit-Datenübermittlung der Rechnungsdaten. Unternehmen dürfen ihre Rechnungen auf jede gewünschte Art an Kunden übermitteln (Papier, PDF, E-Rechnung), solange die strukturierten Rechnungsdaten fristgerecht bei NAV eingereicht werden.

Überblick
AspektDetailsB2GEN 16931 verpflichtend (oberhalb der Vergabeschwelle)B2BEchtzeit-Datenübermittlung verpflichtend (seit 1. Januar 2021)B2CEchtzeit-Datenübermittlung verpflichtend (seit 1. Januar 2021)ModellEchtzeit-Berichterstattung (Post-Audit), keine Pre-ClearanceFormatNAV XML v3.0 (proprietäres Schema)PlattformNAV Online Számla (Online Invoice System)PeppolVerfügbar, aber nicht verpflichtend für InlandsverkehrSanktionenBis zu HUF 2.000.000 pro Rechnung (ca. € 5.000)Aufbewahrungsfrist8 Jahre
Wann ist es verpflichtend?

Die Einführung des RTIR-Systems (Real-Time Invoice Reporting) erfolgte stufenweise:

PhaseWerFristPhase 1Rechnungen mit USt. ≥ HUF 100.000 (ca. € 250)1. Juli 2018Phase 2Alle B2B-Rechnungen mit USt.1. Januar 2021Phase 3Alle Transaktionen, einschließlich B2C und umsatzsteuerbefreit1. Januar 2021

Die Berichtspflicht gilt inzwischen für alle Rechnungen, unabhängig von Betrag, Umsatzsteuerbetrag oder Transaktionstyp.

Wie funktioniert NAV Online Számla?

Das ungarische System unterscheidet sich grundlegend von Pre-Clearance-Modellen wie dem italienischen SdI oder dem rumänischen RO e-Factura. NAV Online Számla ist ein Post-Audit System: die Rechnung muss nicht vorab von der Steuerbehörde genehmigt werden. Stattdessen müssen die Rechnungsdaten in Echtzeit gemeldet werden, damit NAV die Daten für die Umsatzsteuerkontrolle analysieren kann.

Der Prozess Schritt für Schritt:

  1. Der Absender erstellt eine Rechnung (in jedem gewünschten Format)
  2. Die strukturierten Rechnungsdaten werden im NAV XML v3.0-Format an die Online Számla Plattform gesendet
  3. NAV empfängt und registriert die Daten
  4. Die Rechnung selbst wird dem Kunden separat zugestellt (Papier, PDF, E-Rechnung)
Meldefrist

Rechnungsdaten müssen am Tag der Rechnungsausstellung gemeldet werden, spätestens jedoch am nächsten Werktag, wenn die Rechnung außerhalb der Geschäftszeiten ausgestellt wurde.

Format: NAV XML v3.0

Ungarn verwendet ein eigenes XML-Schema für die Datenübermittlung: NAV XML v3.0. Es handelt sich nicht um ein UBL- oder CII-Format, sondern um ein proprietäres Schema, das speziell für das ungarische Berichtssystem entwickelt wurde. Das Schema enthält detaillierte Felder für Umsatzsteuerberechnungen, Produktkategorien und Transaktionstypen.

Für B2G-Transaktionen oberhalb der europäischen Vergabeschwelle gilt der EN 16931 Standard, entsprechend der EU-Richtlinie zur E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber.

Sektorales B2B-Mandat und EKAER

Neben der allgemeinen Meldepflicht über NAV Online Számla gilt in Ungarn ein sektorales B2B-E-Rechnungsmandat: seit dem 1. Juli 2025 sind Unternehmen im Strom- und Gassektor verpflichtet, elektronische Rechnungen für B2B-Transaktionen auszustellen.

Ungarn betreibt darüber hinaus das EKAER-System (Electronic Trade and Transport Control System, eingeführt 2015). Dieses System verpflichtet zur Echtzeitmeldung von Straßengütertransporten an die ungarische Steuerbehörde, sowohl für den Versand als auch für den Empfang.

Im Einklang mit ViDA wird erwartet, dass Ungarn 2028 eine freiwillige E-Rechnungs-Testumgebung für eine breitere B2B-Anwendung außerhalb des Energiesektors einführt.

Peppol in Ungarn

Ungarn ist an das Peppol-Netzwerk angeschlossen, die Nutzung ist für Inlandstransaktionen jedoch nicht verpflichtend. Peppol wird hauptsächlich für den grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch eingesetzt. Im Inland bleibt die NAV Online Számla Berichterstattung das verpflichtende Element, unabhängig davon, welchen Kanal Sie für den Rechnungsversand nutzen.

Sanktionen

Die Strafen bei Nichteinhaltung sind erheblich:

  • Bis zu HUF 2.000.000 pro Rechnung (circa € 5.000) bei unterlassener oder fehlerhafter Meldung von Rechnungsdaten
  • NAV kann Bußgelder pro einzelner Rechnung verhängen, was bei großen Mengen schnell beträchtliche Summen ergibt
Wie eConnect Sie unterstützt

Da Ungarn nicht die E-Rechnung selbst, sondern die Datenübermittlung vorschreibt, liegen die Herausforderungen vor allem bei der korrekten Dateneinreichung bei NAV. eConnect kann Sie auf folgende Weise unterstützen:

  • Peppol-Routing: Rechnungen an ungarische Empfänger mit einer Peppol-Registrierung werden automatisch über das Peppol-Netzwerk weitergeleitet
  • Beratung: eConnect kann Sie zur Berichtspflicht und zur Verbindung mit Ihrem bestehenden Rechnungsprozess beraten

Die NAV Online Számla Berichterstattung selbst erfordert eine direkte Anbindung an die ungarische Plattform. Dafür ist eine lokale Integration oder ein spezialisierter Dienstleister erforderlich.


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