E-Rechnung im Vereinigten Königreich: Making Tax Digital (MTD), verpflichtend ab 1. April 2029 für alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen über Peppol.
Das Vereinigte Königreich verpflichtet ab dem 1. April 2029 alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen zur E-Rechnung. Dieser Schritt baut auf dem bestehenden Making Tax Digital (MTD)-Programm auf und macht das VK zu einer der ersten großen Nicht-EU-Volkswirtschaften mit einem landesweiten B2B-Mandat. Das VK hat sich für ein dezentrales Modell ohne Regierungsplattform entschieden, wobei Peppol voraussichtlich eine zentrale Rolle spielen wird.
Das VK hat über MTD bereits eine Digitalisierungspflicht für die Umsatzsteuerverwaltung eingeführt. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuerunterlagen digital zu führen und Erklärungen digital bei HMRC einzureichen. Die E-Rechnungspflicht ab dem 1. April 2029 ist der nächste Schritt in diesem Prozess: Alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen werden verpflichtet, Umsatzsteuerrechnungen elektronisch für B2B- und B2G-Transaktionen auszustellen und zu empfangen.
Das VK hat sich bewusst für ein dezentrales Modell ohne zentrale Regierungsplattform entschieden. Rechnungen werden direkt zwischen Handelspartnern über Softwareanbieter und Peppol Access Points ausgetauscht, ohne dass HMRC in die Transaktion selbst eingreift. Echtzeit-Berichterstattung an HMRC ist nicht Teil der ersten Phase.
Dies ist eine bewusste Entscheidung, die von den CTC-Modellen in Ländern wie Italien oder Polen abweicht, wo Rechnungen über eine zentrale Regierungsplattform laufen. Für bestehende Peppol-Nutzer macht dies die Implementierung relativ einfach: Sie fakturieren über das Peppol-Netzwerk, ohne zusätzliche Berichtspflichten.
Hinweis: Der genaue technische Standard (Peppol BIS Billing 3.0, ein eigener UK-Standard oder ein Hybridmodell) muss noch festgelegt werden. Eine detaillierte Roadmap wird beim Autumn Budget 2026 (November 2026) erwartet. Auch eine mögliche gestaffelte Einführung nach Unternehmensgröße und die spezifischen Anforderungen für ausländische Unternehmen ohne UK-Niederlassung müssen noch geklärt werden.
Lieferanten an den NHS (National Health Service) sind bereits verpflichtet, über Peppol zu fakturieren. Sie müssen über einen Peppol Access Point sowie GLN- und GTIN-Codes für ihre Produkte und Dienstleistungen verfügen. Der NHS ist damit der erste Sektor im VK, in dem Peppol-Fakturierung verpflichtend ist.
Das VK ist kein EU-Mitglied, weshalb die ViDA-Verpflichtungen nicht gelten. Das Land verfolgt einen eigenen Weg, der sich technisch dennoch auf Peppol stützt. Nach dem Mandat ab 2029 wird ein deutlicher Anstieg der Peppol-Registrierungen im VK erwartet.
Stellen Sie Rechnungen an britische Unternehmen? Über das Peppol-Netzwerk sind UK-Empfänger bereits erreichbar, sofern sie über eine Peppol-Registrierung verfügen. Nach April 2029 müssen alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen im VK E-Rechnungen empfangen können, wodurch die Reichweite deutlich zunimmt.
Empfangen Sie Rechnungen von britischen Lieferanten? Als Peppol-Teilnehmer sind Sie automatisch erreichbar. Nach 2029 werden britische Lieferanten verpflichtet sein, E-Rechnungen zu versenden.
Haben Sie eine Niederlassung im VK? Dann müssen Sie die E-Rechnungspflicht rechtzeitig erfüllen. Die Wahl eines dezentralen Modells bedeutet, dass Sie über Ihren bestehenden Peppol Access Point anbinden können.
Das Vereinigte Königreich ist über das Peppol-Netzwerk erreichbar. Der PSB routet Rechnungen an UK-Empfänger, die in Peppol registriert sind. Nach dem Mandat ab 2029 wird die Reichweite im VK erheblich größer.
Die Entscheidung des VK für ein dezentrales Peppol-Modell passt gut zur bestehenden eConnect-Infrastruktur. Kunden, die bereits über eConnect fakturieren, müssen keine zusätzlichen Anbindungen für das VK einrichten.
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