Slowenien: B2B-Pflicht ab 2028

E-Rechnung in Slowenien: B2B-Pflicht ab 2028, dezentrales Modell mit Peppol, EN 16931 und e-SLOG-Hintergrund.

Slowenien macht E-Rechnung für alle B2B-Transaktionen zum 1. Januar 2028 verpflichtend. Das Land wählt ein dezentrales Modell ohne CTC-Meldepflicht, mit Peppol als einem von vier zulässigen Austauschkanälen. Für B2G ist E-Rechnung bereits länger Pflicht.

Überblick
AspektDetailsB2GPflichtB2BPflicht ab 1. Januar 2028ModellDezentral (kein CTC)FormateEN 16931 (UBL/CII)AustauschVier Optionen: Peppol, direkter Austausch, e-adrese-Portal, zertifizierte AnbieterCTCNein (E-Reporting wurde aus dem finalen Gesetz gestrichen)GrenzüberschreitendÜber Peppol oder ab 1. Juli 2030 (ViDA)
Von e-SLOG zu EN 16931

Slowenien hat eine lange Geschichte mit strukturiertem Rechnungsaustausch. Das Land entwickelte früh den e-SLOG-Standard, ein XML-basiertes Rechnungsformat, das breit für B2G eingesetzt wurde. Mit der europäischen Richtlinie 2014/55/EU ist Slowenien auf EN 16931 als Pflichtformat für Behördenrechnungen umgestiegen.

Der Übergang von e-SLOG zu EN 16931 verlief relativ reibungslos, weil e-SLOG bereits auf strukturierte Rechnungsverarbeitung ausgelegt war. Unternehmen, die mit e-SLOG arbeiteten, hatten dadurch einen Vorsprung bei der Umstellung.

Wie funktioniert das slowenische Modell?

Slowenien wählt bewusst ein dezentrales Modell. Rechnungen werden direkt zwischen Absender und Empfänger ausgetauscht, ohne zentrales Behördenportal. Es gibt keine Clearance und kein E-Reporting an die Steuerbehörde beim Versand von Rechnungen.

Die finale Gesetzgebung hat die zuvor vorgeschlagene E-Reporting-Pflicht gestrichen. Unternehmen müssen Rechnungsdaten also nicht separat an die Steuerbehörde melden.

Für den Austausch von E-Rechnungen sind vier Kanäle zulässig:

  1. Peppol-Netzwerk über einen zertifizierten Access Point
  2. Direkter Austausch zwischen Parteien (zum Beispiel via API oder AS4)
  3. Das nationale e-adrese-Portal
  4. Zertifizierte Anbieter, die als Intermediär auftreten
B2G: bereits länger Pflicht

Slowenien verlangt seit der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/55/EU, dass Lieferanten der Behörden E-Rechnungen im Format EN 16931 einreichen. Die Behörden akzeptieren Rechnungen über das nationale Portal und über das Peppol-Netzwerk.

Wie eConnect Ihnen hilft
  • Peppol-Routing: Rechnungen an slowenische Empfänger werden über das Peppol-Netzwerk geroutet. Die PSB übernimmt Formatkonvertierung und Routing automatisch.
  • EN-16931-Compliance: Die PSB erzeugt Rechnungen im Format EN 16931 (UBL oder CII), sodass Sie die slowenischen Anforderungen erfüllen, ohne Ihre Rechnungserzeugung anzupassen.
  • Keine CTC-Komplexität: Weil Slowenien kein CTC-Modell nutzt, brauchen Sie keine separate Meldung. Die Standard-Peppol-Route über eConnect reicht aus.

Tipp: Wenn Sie bereits an slowenische Unternehmen über Peppol fakturieren, müssen Sie nichts ändern. Die PSB routet automatisch anhand der Identifier des Empfängers.

Häufig gestellte Fragen
Ist E-Rechnung in Slowenien Pflicht?

Für B2G ist E-Rechnung bereits gemäß der europäischen Richtlinie 2014/55/EU Pflicht. Für B2B wird E-Rechnung zum 1. Januar 2028 verpflichtend. Slowenien wählt ein dezentrales Modell ohne CTC-Meldepflicht. Das zuvor vorgeschlagene E-Reporting wurde aus dem finalen Gesetz gestrichen.

Welches Format wird für E-Rechnungen in Slowenien verwendet?

Slowenien nutzt die europäische Norm EN 16931 als Standard, mit UBL und CII als unterstützten Syntaxen. Das Land ist vom früheren e-SLOG-Format auf EN 16931 umgestiegen. Es sind vier Austauschkanäle zulässig, darunter Peppol.

Kann ich über eConnect Rechnungen nach Slowenien senden?

Ja, eConnect unterstützt den Rechnungsaustausch mit Slowenien über das Peppol-Netzwerk. Die PSB erzeugt Rechnungen im Format EN 16931 und routet sie automatisch an slowenische Empfänger. Weil Slowenien kein CTC-Modell nutzt, brauchen Sie keine separate Meldung.


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