Dokumente mit Kollegen, Gruppen oder Partnerorganisationen teilen. Drei Berechtigungsstufen.
Auf der eConnect-Plattform können Sie Dokumente und Rechnungen mit anderen Benutzern teilen, sowohl innerhalb Ihrer eigenen Umgebung als auch mit externen Parteien über eine Partnerschaft. Das ist praktisch für die Zusammenarbeit mit Kollegen, Steuerberatern oder Mandanten.
Dokumente können Sie mit einzelnen Benutzern oder Gruppen teilen. Beim Teilen wählen Sie eine von drei Berechtigungsstufen:
Das Teilen ist von mehreren Stellen aus möglich: Dokumente, Postfach Ein und Postfach Aus. Wählen Sie das Dokument oder den Ordner aus, den Sie teilen möchten, wählen Sie den Empfänger und die Berechtigungsstufe.
Um Dokumente mit Benutzern außerhalb Ihrer eigenen Umgebung zu teilen, zum Beispiel mit Ihrem Steuerberater, ist eine Partnerschaft erforderlich. Eine Partnerschaft verbindet zwei eConnect-Umgebungen, sodass Benutzer aus beiden Umgebungen Dokumente austauschen können.
Beide Parteien müssen Fortgeschrittener Benutzer oder Administrator sein. Die Partnerschaftsfunktion muss im Abonnement verfügbar sein (mindestens Basic).
Gehen Sie zu Partner > Partner finden und senden Sie eine Partnerschaftsanfrage.
Die andere Partei erhält eine E-Mail und akzeptiert die Anfrage.
Nach der Annahme können Sie gegenseitig Mitglieder zu Organisationen hinzufügen.
Nach dem Einrichten der Partnerschaft können Sie Dokumente mit Benutzern in der Partnerumgebung teilen, auf die gleiche Weise wie mit internen Kollegen.
Für die Verwaltung von Partnerschaften ist die Beziehungsmanager-Rolle erforderlich. Stellen Sie sicher, dass mindestens ein Benutzer in Ihrer Umgebung diese Rolle hat.
Wenn Sie regelmäßig Dokumente mit derselben Personengruppe teilen, können Sie eine Gruppe erstellen. Fügen Sie die gewünschten Benutzer zur Gruppe hinzu und teilen Sie Dokumente auf einmal mit der gesamten Gruppe. Das spart Zeit und stellt sicher, dass niemand vergessen wird.
Möchten Sie mehr über Partnerschaften und die Zusammenarbeit mit Steuerberatern erfahren? Lesen Sie mehr im Abschnitt Intermediäre.
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