E-Rechnung in Bulgarien: SAF-T-Berichterstattung, B2G-Pflicht, Peppol-Adoption und wie eConnect Sie unterstützt.
Bulgarien unternimmt Schritte in Richtung verpflichtender digitaler Berichterstattung, verfolgt dabei jedoch einen anderen Weg als viele westeuropäische Länder. Statt einer direkten B2B-E-Rechnungspflicht setzt Bulgarien auf eine stufenweise SAF-T-Berichtspflicht. Für B2G-Transaktionen schließt sich das Land dem europäischen Standard EN 16931 an.
Bulgarien führt eine stufenweise SAF-T-Berichtspflicht für steuerpflichtige Unternehmen ein. Es handelt sich nicht um einen verpflichtenden Austauschkanal, sondern um digitale Berichterstattung an die Steuerbehörde:
Darüber hinaus wird Bulgarien, wie alle EU-Mitgliedstaaten, ab dem 1. Juli 2030 an die ViDA-DRR-Verpflichtung für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen gebunden sein.
Für B2G-Transaktionen gilt die europäische Norm EN 16931. Dies ist derselbe Standard, der auch die Grundlage für Peppol BIS Billing 3.0 bildet. Die SAF-T-Berichterstattung verwendet standardisierte XML-Formate, darunter UBL 2.1.
Bulgarien hat keine eigene Peppol Authority und keine länderspezifischen PASR (Peppol Authority Specific Requirements). Das Land ist über das Peppol-Netzwerk mit der USt-IdNr. als Identifier (EAS-Code 9926) erreichbar. Bulgarische Behörden akzeptieren E-Rechnungen gemäß EN 16931.
Als zertifizierter Peppol Access Point kann eConnect Rechnungen über das Peppol-Netzwerk an bulgarische Empfänger routen. Sie müssen Ihr Rechnungsformat nicht anpassen: Die PSB transformiert automatisch in das richtige Format. Bulgarische Organisationen, die bei Peppol registriert sind, sind direkt erreichbar.
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