Pflichtangaben auf einer Rechnung nach niederl�ndischem Steuerrecht und die Zuordnung zur europ�ischen Norm EN 16931.
Jede Rechnung, ob Papier-, PDF- oder E-Rechnung, muss gesetzliche Anforderungen erf�llen. Bei E-Rechnungen kommen die technischen Anforderungen von EN 16931 hinzu. Dieser Artikel beschreibt beides.
Die niederl�ndische Steuerbeh�rde schreibt vor, welche Angaben auf einer Rechnung stehen m�ssen. Diese Anforderungen gelten unabh�ngig vom Format:
F�r Rechnungen bis 100 Euro (einschlie�lich USt.) gelten vereinfachte Regeln. Bei internationalen Lieferungen k�nnen zus�tzliche Angaben erforderlich sein, wie die USt-IdNr. des K�ufers bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Die europ�ische Norm EN 16931 definiert das semantische Modell f�r E-Rechnungen. Sie beschreibt, welche Informationselemente eine E-Rechnung enthalten muss und wie sie zueinander in Beziehung stehen. Die Norm unterscheidet zwischen verpflichtenden, bedingt verpflichtenden und optionalen Elementen.
Der Kern von EN 16931 stimmt eng mit den niederl�ndischen gesetzlichen Anforderungen �berein, f�gt jedoch Struktur hinzu. Wo die Steuerbeh�rde �Name und Adresse des Lieferanten" verlangt, legt EN 16931 genau fest, in welchen separaten Feldern (juristischer Name, Handelsname, Adresszeilen, Postleitzahl, Ort, Land) diese Informationen einzutragen sind.
Mehr dar�ber, wie EN 16931 sich zu UBL, BIS Billing und NLCIUS verh�lt, lesen Sie in Von Semantik zu Syntax.
EN 16931 verwendet standardisierte Codes f�r USt.-Kategorien (UNCL5305):
Mehr �ber den Unterschied zwischen K und AE lesen Sie in Steuerschuldumkehr.
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