Kroatien

Fiskalisierung 2.0 in Kroatien: verpflichtende B2B-E-Rechnung ab 2026, Peppol-Standard und wie eConnect Sie unterstützt.

Kroatien hat die verpflichtende B2B-E-Rechnung für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen zum 1. Januar 2026 eingeführt. Das Land hat sich für die europäische Norm EN 16931 und das Peppol-Netzwerk als Grundlage entschieden, kombiniert mit einer Echtzeit-Fiskalisierung bei der Steuerbehörde. Damit ist Kroatien eine der am stärksten Peppol-orientierten CTC-Implementierungen in Europa.

Überblick
AspektDetailsB2GVerpflichtend (ab 1. Januar 2026)B2BVerpflichtend (ab 1. Januar 2026 für Umsatzsteuerpflichtige)ModellCTC (Echtzeit-Fiskalisierung bei der Steuerbehörde)FormatEN 16931-1:2017 (HR-CIUS UBL), Peppol BIS Billing 3.0 akzeptiertNetzwerkPeppol eDeliveryIdentifierOIB (Osobni identifikacijski broj)Digitale SignaturVerpflichtend, mit OIB verknüpftGeltungsbereichInländische B2B- und B2G-Transaktionen
Wann wird es Pflicht?

Die Einführung erfolgt in drei Phasen:

PhaseWerFristTestphase (Sandbox)Alle Unternehmen und Intermediäre1. September 2025Phase 1Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen1. Januar 2026Phase 2Nicht-umsatzsteuerpflichtige Einheiten (Kleinunternehmer, Freiberufler, öffentliche Einrichtungen)1. Januar 2027

Nicht-umsatzsteuerpflichtige Einheiten müssen ab dem 1. Januar 2026 E-Rechnungen empfangen können, auch wenn sie selbst noch nicht zum Versand verpflichtet sind.

Wie funktioniert Fiskalisierung 2.0?

Das kroatische System kombiniert die E-Rechnung mit einer Echtzeit-Fiskalisierung. Das bedeutet, dass jede Rechnung elektronisch an die kroatische Steuerbehörde (Porezna uprava) gemeldet wird, die die Transaktion validiert. Sowohl der Absender als auch der Empfänger müssen jede Transaktion fiskalisieren, wodurch die Steuerbehörde Gegenprüfungen durchführen kann.

Der Ablauf im Einzelnen:

  1. Der Absender erstellt eine Rechnung im HR-CIUS-UBL-Format (oder Peppol BIS 3.0)
  2. Die Rechnung wird digital mit einer Signatur signiert, die mit der OIB des Ausstellers verknüpft ist
  3. Die Rechnung wird über das Peppol-Netzwerk versendet
  4. Die Rechnungsdaten werden gleichzeitig an die Steuerbehörde gemeldet
  5. Der Empfänger erhält die Rechnung und fiskalisiert den Empfang
Pflichtfelder

Rechnungen müssen die folgenden Informationen enthalten:

  • Angaben zu Lieferant und Käufer (einschließlich OIB)
  • Steuerbemessungsgrundlage und Umsatzsteuer
  • Zahlungsbedingungen und Bankverbindung des Lieferanten
  • Produktklassifizierungscodes (KPD)
  • Digitale Signatur, verknüpft mit der OIB

Papierrechnungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Kostenlose Tools für Kleinunternehmer

Die kroatische Regierung stellt zwei kostenlose Anwendungen bereit, um die Hürde für Kleinunternehmer zu senken:

  • FiskApplication: für die Fiskalisierung von Transaktionen
  • MICROeINVOICE: für das Erstellen, Versenden und Speichern von E-Rechnungen
Geltungsbereich und Ausnahmen

Die Pflicht gilt für inländische B2B- und B2G-Transaktionen. Grenzüberschreitende Transaktionen sind derzeit ausgenommen und können weiterhin per Papier oder PDF abgewickelt werden. Dies unterscheidet sich von einigen anderen europäischen Ländern, in denen auch grenzüberschreitende Transaktionen unter die Pflicht fallen.

Wie eConnect Ihnen hilft

Da Kroatien die europäische Norm EN 16931 und das Peppol-Netzwerk als Grundlage verwendet, ist das Routing über eConnect technisch unkompliziert:

  • Peppol-Routing: Rechnungen an kroatische Empfänger werden automatisch über das Peppol-Netzwerk in Peppol BIS 3.0 geroutet
  • Formatunabhängig: Sie müssen Ihr Rechnungsformat nicht anpassen; die PSB transformiert automatisch
  • Empfang: Eingehende Rechnungen von kroatischen Lieferanten werden über Peppol empfangen und verarbeitet

Möchten Sie mehr über die Rechnungsstellung nach Kroatien über eConnect erfahren? Kontaktieren Sie unser Team.

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