E-Rechnung in Estland: B2G verpflichtend seit 2019, B2B-Pflicht in Vorbereitung, Peppol-Adoption und wie eConnect Sie unterstützt.
Estland gilt als eines der digitalisiertesten Länder der Welt, und das zeigt sich auch bei der E-Rechnung. B2G-E-Rechnung ist seit 2019 verpflichtend. Seit Juli 2025 gilt eine teilweise B2B-Pflicht nach dem Prinzip „Buyer's Choice", und eine vollständige B2B-Pflicht ist für 2027 geplant.
Seit Juli 2025 können estnische Unternehmen, die sich im Handelsregister als E-Rechnungsempfänger registriert haben, ihre Lieferanten verpflichten, strukturierte E-Rechnungen zu senden. Dieses „Buyer's Choice"-Modell ist ein Zwischenschritt zur erwarteten vollständigen B2B-Pflicht zum 1. Januar 2027.
Estland verwendet die europäische Norm EN 16931 als Grundlage, ergänzt durch den nationalen Standard EVS 923. UBL und CII sind beide unterstützte Syntaxen. In der Praxis ist Peppol BIS Billing 3.0 das am weitesten verbreitete Format für B2G und B2B. Das Centre of Registers and Information Systems (RIK) bietet zudem einen kostenlosen Dienst zum Versand von B2G-E-Rechnungen an.
Estland nutzt das Peppol-Netzwerk aktiv für den E-Rechnungsaustausch. Der estnische Identifier ist der Company Code (EAS 0191), eine 8-stellige Registrierungsnummer aus dem Handelsregister. Es gibt keine eigene estnische Peppol Authority und keine länderspezifischen PASR-Anforderungen, was die Hürde für den internationalen Rechnungsaustausch niedrig hält.
Über eConnect können Sie Rechnungen an estnische Organisationen über das Peppol-Netzwerk routen. Die PSB erkennt den estnischen Company Code (EAS 0191) und routet Rechnungen automatisch an den richtigen Empfänger. Da Estland vollständig auf Peppol und EN 16931 setzt, ist keine Formatkonvertierung erforderlich: Sie senden über dieselbe Peppol-Verbindung, die Sie auch für andere europäische Länder nutzen.
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