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Die Bevollmächtigungsanfrage mit der Schaltfläche Zurückziehen, orangefarbener Rahmen um die Schaltfläche
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Die Partnerdetails mit der Schaltfläche Stornieren, orangefarbener Rahmen um die Schaltfläche
Bevollmächtigung stornieren

Eine Bevollmächtigungsanfrage nach der Annahme stornieren oder vor der Annahme zurückziehen.

Eine von Ihnen gesendete Bevollmächtigungsanfrage kann auf zwei Wegen rückgängig gemacht werden: zurückziehen, wenn der Mandant die Anfrage noch nicht angenommen hat, oder stornieren, wenn die Partnerschaft bereits aktiv ist. Das Verfahren unterscheidet sich je nach Situation.

Zurückziehen: vor der Annahme

Hat Ihr Mandant die Bevollmächtigungsanfrage noch nicht angenommen? Dann können Sie die Anfrage zurückziehen. Dadurch wird die Anfrage entfernt, bevor eine Partnerschaft erstellt wird.

Schritt 1: Zu Bevollmächtigungen navigieren

Melden Sie sich bei platform.econnect.eu an und gehen Sie zu Bevollmächtigungen.

Schritt 2: Anfrage suchen

Suchen Sie die offene Bevollmächtigungsanfrage (Status: „In Bearbeitung").

Schritt 3: Anfrage zurückziehen

Klicken Sie auf Zurückziehen.

Die Anfrage wird entfernt und der Mandant kann sie nicht mehr annehmen. Der Aktivierungslink in der zuvor gesendeten E-Mail funktioniert nicht mehr. Sie können jederzeit eine neue Bevollmächtigungsanfrage an denselben Mandanten senden.

Stornieren: nach der Annahme

Hat der Mandant die Anfrage bereits angenommen und ist die Partnerschaft aktiv? Dann können Sie die Bevollmächtigung stornieren. Stornieren bedeutet, dass die Partnerschaft beendet und die Verbindung zwischen den beiden Umgebungen getrennt wird.

Schritt 1: Zu Partnern navigieren

Melden Sie sich bei platform.econnect.eu an und gehen Sie zu Partner. Wählen Sie die Partnerschaft, die Sie beenden möchten.

Schritt 2: Partnerschaft stornieren

Klicken Sie auf Stornieren oder Verbindung entfernen.

Nach der Stornierung verliert die andere Partei sofort den Zugriff auf Ihre Organisationen. Die zuvor abgerufenen Verbindungsschlüssel funktionieren nicht mehr.

Wichtig: Die Stornierung einer Partnerschaft wird sofort wirksam. Die Softwareanbindung, die über die Verbindungsschlüssel eingerichtet wurde, funktioniert nicht mehr. Stimmen Sie sich vor der Beendigung der Partnerschaft mit Ihrem Mandanten oder Steuerberater ab.

Verbindung entfernen und Softwareanbindung

Wenn der Mandant eine Softwareanbindung hat, die über die Verbindungsschlüssel der Partnerschaft funktioniert (zum Beispiel mit Exact Online, Yuki oder einem anderen Paket), muss die Verbindung in der Software nach der Stornierung ebenfalls entfernt oder neu eingerichtet werden.

Die Schritte hängen vom Softwarepaket ab:

  • Bei den meisten Paketen entfernen Sie die API-Schlüssel oder das Verbindungsprofil manuell.
  • Bei Exact Online wird die digitale Briefkasten-Verbindung ungültig. Eine neue Verbindung erfordert eine neue Bevollmächtigungsanfrage und neue Verbindungsschlüssel.
Was bleibt und was verschwindet

Nach der Stornierung oder dem Zurückziehen einer Bevollmächtigung ist es gut zu wissen, was sich ändert:

BestandteilZurückziehen (vor Annahme)Stornieren (nach Annahme)BevollmächtigungsanfrageEntferntn.z.PartnerschaftNie erstelltBeendetZugriff auf OrganisationenNie gewährtSofort entzogenVerbindungsschlüsselNie generiertUngültig gemachtBestehende DokumenteKein EinflussBleiben im eigenen Archiv

Bestehende Dokumente (Rechnungen, Bestellungen), die bereits verarbeitet wurden, bleiben in den Archiven beider Parteien verfügbar. Durch die Beendigung der Partnerschaft gehen keine Daten verloren.

Erneut verknüpfen

Möchten Sie nach dem Stornieren oder Zurückziehen erneut eine Verbindung mit demselben Mandanten herstellen? Senden Sie einfach eine neue Bevollmächtigungsanfrage. Der Prozess verläuft identisch wie beim ersten Mal.


Hilfe bei der Stornierung einer Bevollmächtigung benötigt? Kontaktieren Sie den Support.

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